Der Hochzeitsspruch – was beachtet werden sollte
Wenn sich zwei Personen das Ja-Wort geben und den Bund der Ehe schließen, ist dies natürlich ein besonderer Anlass, der gefeiert und selbstverständlich auch beglückwünscht werden muss. Seinen Seelenverwandten endlich gefunden zu haben, mit dem man sein ganzes Leben verbringen und auch alle Höhen und Tiefen meistern möchte, ist somit ein großes Glück, das am besten mit allen Verwandten und Freunden gefeiert wird. Die geladenen Gäste gratulieren dem Brautpaar natürlich direkt vor Ort, dennoch sollten sie sich schon im Voraus einige Gedanken machen, wie die Wünsche ausgedrückt werden. Sollte der Hochzeitsgast einen Hochzeitsspruch oder doch eine kleine Rede vorbereiten? Was sollte hierbei berücksichtigt werden?
In erster Linie sollten die Hochzeitswünsche persönlich übermitteln werden. Mit einem einfachen „Alles Gute“ oder einem „Herzlichen Glückwunsch“ ist jedoch nicht alles getan. Ein derartiger Anlass bedarf auch einer besonderen, individuellen Gratulation. Je näher der Hochzeitsgast den Brautleuten steht, umso persönlicher und herzlicher kann der Hochzeitspruch auch gestaltet werden.
In der Regel nehmen sich die Brautleute während der Hochzeitsfeier, insbesondere nach der Trauung oder auch zu Beginn gewisse Zeit, um die Glückwünsche und Reden der Hochzeitsgäste entgegenzunehmen. Somit hat jeder einzelne Gast die Möglichkeit, seine Freude über die Vermählung zum Ausdruck zu bringen, das Hochzeitsgeschenk zu überreichen oder auch Hochzeitssprüche vor versammelter Mannschaft vorzutragen.
Wie sollen die Sprüche nun aussehen?
Auch wenn viele den Irrglauben vertreten, dass die Sprüche der Gäste für das Brautpaar formal gehalten werden müssen, dürfen auf einer Hochzeit witzige oder weise Hochzeitssprüche keinesfalls fehlen. Zwar ist die Hochzeit in der Tat eine ernste Angelegenheit, sollte jedoch mit etwas Witz und Humor aufgelockert werden. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass Witze und auch Scherze erlaubt sind, die Hochzeitsgäste jedoch auf ein vernünftiges Maß achten müssen. Von besonderer Bedeutung ist das Kriterium, dass das Brautpaar oder auch andere Gäste mit dem Hochzeitsspruch auf keinster Art und Weise bloßgestellt oder gedemütigt werden dürfen.
Inhaltlich werden der Kreativität, dem Einfallsreichtum und den Vorstellungen der Hochzeitsgäste keine Grenzen gesetzt. Es ist fast alles erlaubt, was ein Lächeln auf die Lippen des Brautpaares zaubert und auch die anwesenden Gäste unterhält. So besteht unter anderem die Möglichkeit, auch einen Ausschnitt aus einem Gedicht vorzutragen. Hierbei darf der Gast jedoch nicht vergessen, den Autor oder den Verfasser des Textes zu nennen.
Falls der Gast seinen individuellen Spruch jedoch nicht vor allen Anwesenden vorstellen möchte, hat er die Option einer Hochzeitskarte. Er kann die Karte entweder selbst gestalten oder auch kaufen. Die Hochzeitssprüche sind jedoch in der Kirche oder auch im Standesamt Fehl am Platz.